Patente anmelden
Parat für die Anmeldung?
Reichen Sie Ihre Erfindungsmeldung bei ETH transfer ein.
Download Vorlage Erfindungsmeldung (Englisch) (PDF, 723 KB)
Kontakt: Patrizia Zuppinger
Hinweis zum Gebrauch von öffentlicher KI
ETH transfer rät davon ab, Large Language Models (LLM) wie Claude, ChatGPT oder Gemini im Zusammenhang mit Erfindungen zu benutzen. Dazu zählt das Ausfüllen dieser Erfindungsmeldung, die Suche nach dem Stand der Technik oder aber auch die Inspiration für eine Erfindung.
LLM Tools garantieren nicht die Vertraulichkeit der Information, wenn diese in Prompts eingegeben wird. Je nach Anbieter können die abgefragten Informationen gespeichert, verarbeitet oder möglicherweise zur Verbesserung und zum Training von Modellen verwendet werden. Gelangen vertrauliche Informationen nach aussen, so können sie die Neuheit beieinträchtigen und den Patentschutz gefährden.
Folgender Anbieter wird seitens ETH Zürich für die Arbeit mit vertraulichen Informationen gutgeheissen: Microsoft 365 Copilot mit deaktivierter Netzsuche. Die Lizenz kann im IT Shop erworben werden. CISO (ID) der ETH Zürich klärt aktuell zusätzlich den Einsatz von Gemini ab, welches ohne Zusatzkosten im Google Workspace-Abonnement enthalten ist.
Eine Erfindungsmeldung liefert die wichtigsten Daten, damit ETH transfer eine erste Einschätzung vornehmen kann, ob es sinnvoll ist, die Erfindung zu patentieren.
Bitte die Vorlage Download Erfindungsmeldung (PDF, 723 KB) herunterladen und ausfüllen.
Die Erfindungsmeldung fragt Details zur technischen Erfindung als auch das Marktpotential ab, damit ETH transfer die notwendige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Bitte alle Fragen so präzise wie möglich beantworten, damit der Evaluationsprozess effizient verläuft. Der Erfindungsmeldung folgt ein Beratungsgespräch zwischen den Erfindern und dem verantwortlichen Technologiemanager.
Nachdem Sie das Formular zur Erfindungsmeldung ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie es bitte auf elektronischem Wege an:
Für Fragen zur Erfindungsmeldung stehen Ihnen unsere Technologiemanager zur Verfügung. Allgemeine Fragen können ebenfalls an ETH transfer gerichtet werden:
ETH transfer
https://transfer.ethz.ch/
Angestellte der ETH Zürich müssen jede Diensterfindung schriftlich an ETH transfer melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Erfindungen, welche aus einer Forschungszusammenarbeit hervorgehen und im Namen einer Firma zum Patent angemeldet werden. Ausnahmen:
- Privaterfindungen ohne Nutzung der Infrastruktur der ETH Zürich und die nicht in den angestammten Forschungsbereich fallen,
- Erfindungen von Studierenden im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit (sofern keine weiteren Mitarbeiter, z.B. Betreuer, beteiligt waren),
- Erfindungen von Professoren im Rahmen einer Beratungstätigkeit ohne Nutzung von Infrastruktur der ETH Zürich.
Nach der Bewertung Ihrer Erfindungsmeldung trifft ETH transfer gemeinsam mit Ihnen den ersten Entscheid, ob eine Patentanmeldung grundsätzlich sinnvoll ist oder nicht. Dabei spielt es eine grosse Rolle, ob eine kommerzielle Verwertung des Patents erwünscht und möglich ist.
Positive Entscheidung: ETH transfer vermittelt den Patentanwalt, der gemeinsam mit den Erfindern die Patentschrift formuliert. Im weiteren Verlauf übernimmt ETH transfer die Administration und die Kosten, während die Erfinder für die fachlichen Inhalte und Informationen zuständig sind. Gemeinsam suchen ETH transfer und Erfinder einen Lizenznehmer.
Negative Entscheidung: Wenn weder ETH transfer noch die zuständige Professur die Patentierung und kommerzielle Verwertung einer Erfindung unterstützt, können die Rechte privat an die Erfinderinnen und Erfinder abgetreten werden. Die Erfinderinnen und Erfinder können auf eigenen Namen und auf eigene Kosten ein Patent anmelden und es unabhängig von der ETH Zürich verwerten.
Weitere Informationen und Anleitungen stehen in den Download Verwertungsrichtlinien (PDF, 297 KB) der ETH Zürich.