Richtlinien der ETH Zürich und Schweizer Gesetze
IP- und Verwertungsreglement
Das IP- und Verwertungsreglement gilt für die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen der ETH Zürich, insbesondere Erfindungen und Computerprogramme. Die Richtlinien sind obligatorisch für alle Mitarbeitenden der ETH Zürich.
Seit dem 1. Juli 2026 ist ein neues Reglement in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Klarstellung der geistigen Eigentumsrechte von Studierenden und in welchen Fällen diese an die ETH übertragen werden können bzw. müssen (Art. 6)
- Einführung eines langfristigen Patentportfolios und damit verbunden Einberufung eines strategischen Ausschusses (Art. 14)
- Klarstellung zur Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an ETH Spin-offs (Art. 18)
- Eingabeprozess für die Kommerzialisierung von Software (Art. 24)
- Grundsätze und Leitlinien für Open-Source Software (Art. 27)
Richtlinien der ETH Zürich
Download RSETHZ 440.4 IP- und Verwertungsreglement (PDF, 297 KB)
RSETHZ 440.5 Unternehmensgründungsreglement
RSETHZ 440.51 Beteiligungs- und Lizenzierungsrichtlinien
RSETHZ 414.2 Guidelines for Research Data Management (nur Englisch)
Schweizer Gesetze und Richtlinien
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (externe Seite SR 231.1)
Bundesgesetz über die Eidgenössisch Technischen Hochschulen (externe Seite SR 414.110)
Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich (Abschnitt. 9 Urheberrecht) (externe Seite SR 414.135.1)
Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich (externe Seite SR 414.172)
externe Seite Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH-Bereich
ETH Zürich Datenarchiv
Zur Archivierung von Forschungsergebnissen und zugehöriger Software.
ETH Data Archive
Anleitung und Merkblätter (EN) mit Screenshots für den Anmeldeprozess
Vorlagen und Formulare
Link zu Vorlagen von ETH transfer
Weitere Links
externe Seite Open Source Initiative
Schweizer Urheberrecht externe Seite (Webseite des IGE)