Proprietäre Software Lizenzierung
an Dritte (e.g. Industrie, Start-ups der ETH Zürich oder weitere Forschungseinrichtungen).
Folgende Seiten werden nur in englischer Sprache geführt:
Allgemeine Information
Software ist urheberrechtlich geschützt, sobald der Code geschrieben ist.
Das Erfordernis des „individuellen Charakters“ eines Werks im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist bei Programmcode minimal, so dass die Gerichte nur in sehr wenigen Fällen entschieden haben, dass Computerprogramme nicht ausreichend originell sind, um urheberrechtlichen Schutz zu geniessen. Daher ist jedes Computerprogramm im Prinzip urheberrechtlich geschützt und erfordert zwangsläufig eine Lizenz für die Weitergabe an Dritte, unabhängig davon, ob es sich um ein kleines oder ein grosses Computerprogramm handelt.
Gemäss den Verwertungsrichtlinien muss ETH transfer alle Softwarelizenzen (ausser Open Source Software) an Dritte prüfen und durch Unterschrift der Vizepräsidentin freigeben - auch Gratislizenzen.
Die Entwickler melden Software über das Online-Formular an.
Wichtig!
- Sollte die Software innerhalb eines Forschunugsvertrags entwicklt worden sein, bitte als Erstes die Forschungsvertragsgruppe kontaktieren.
- Bei EU Projekten ist zunächst das Grants Office - GO! zu kontaktieren.
In diesen beiden Fällen kann auf eine Softwaremeldung bei ETH transfer verzichtet werden.
Vermarktung von Software
ETH transfer berät Entwickler bei der Vermarktung von Software. Wir unterstützen bei der Evaluation und der Kontaktaufnahme zu potentiellen Lizenznehmern.
Nach Abschluss einer Lizenz überwacht ETH transfer den Vertrag, zieht Lizenzgebühren ein und verteilt Gewinnbeteiligungen an die Entwickler.